Methanemissionen – Messung & Berichterstattung

Dienstleistungen der DBI-Gruppe im Bereich der EU-Methanverordnung

Wir unterstützen Sie bei allen Anforderungen nach Artikel 12 der EU-Methanverordnung

  • Wir füllen gemeinsam mit Ihnen einen Emissionsbericht aus und stellen Ihnen generische, quellspezifische Emissionsfaktoren (EF) zur Verfügung.
  • Wir stellen für Sie Stichproben zusammen und führen Messungen auf Quellebene mit Hilfe der Methode nach DIN EN 15446 an GDR(M)A bzw. per „Absaugmethode“ an erdverlegten Leitungen durch.
  • Wir führen Messungen auf Standortebene mit Hilfe der Absaugmethode an GDR(M)A durch.
Messung GDRMA Absaugmethode
Messung GDRMA Absaugmethode

Anforderungen aus der EU-Methanverordnung und Dienstleistungen der DBI-Gruppe

Die für 2024 geplante EU-Methanverordnung enthält Vorgaben für die Bestimmung und Verifizierung sowie Berichterstattung von Methanemissionen.

In Artikel 12 der Verordnung wird die Überwachung und Berichterstattung geregelt sein. Demnach müssen Betreiber innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten einen Bericht mit den geschätzten Methanemissionen vorlegen und diese innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten mittels direkter Messungen bestimmen.

Hierbei können wir Sie unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an.

Ihr Kontakt zu uns

Teamleiterin

Charlotte Große

(+49) 341 – 2457 149
(+49) 341 – 2457 136

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