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Biomassefeuerungen

Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit. Für die Hersteller dieser Produkte sieht der Gesetzgeber eine Erstprüfung vor Markteinführung vor und es müssen Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung eingehalten werden. Die erfolgreiche Prüfung in unserem akkreditierten und notifizierten Laboratorium bildet für Sie als Hersteller die Gewähr, die geltenden Bestimmungen zu erfüllen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir finden für Sie eine Lösung.

Hauptaufgabengebiete

  • Typprüfungen nach europäischen Produktnormen
    • Häusliche Feuerstätten (ab sofort auch nach der DIN EN 16510 Serie)
      • Heizkessel nach DIN EN 12809 / EN 16510-2-4
      • Herde und Backöfen nach DIN EN 12815 / EN 16510-2-3
      • Kamineinsätze / offene Kamine / Kachelofeneinsätze nach DIN EN 13229 / EN 16510-2-2
      • Raumheizer nach DIN EN 13240 / EN 16510-2-1
      • Raumheizer zur Verfeuerung von Holzpellets nach DIN EN 14785 / EN 16510-2-6
      • Speicherfeuerstätten nach DIN EN 15250 / in Zukunft EN 16510-2-5
      • Grundofenfeuerräume nach DIN EN 13229 oder DIN EN 15250
    • Pelletbrenner nach DIN EN 15270
    • Dekorative Feuerstellen für flüssige Brennstoffe nach DIN EN 16647
    • Grillgeräte für feste Brennstoffe nach DIN EN 1860-1
    • Heizkessel nach DIN EN 303-5
    • Emissionsprüfverfahren nach DIN CEN/TS 15883; DIN SPEC 1101
  • Prüfung nach nationalen Produktnormen
    • DIN SPEC 33999 bzw. Zulassungsgrundsätze des DIBt für die Prüfung und Beurteilung von nachgeschalteten Partikelabscheidern und/oder Katalysatoren
    • DIN/TS 18843-1für die Prüfung und Beurteilung von automatische Verbrennungslufteinrichtungen an Feuerungsanlagen
    • DIN 18897-1 bzw. Zulassungsgrundsätze des DIBt für die Prüfung und Beurteilung von raumluftunabhängigen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
    • Speicher-Kohle-Wasserheizer nach DIN 18889
    • Wärmeerzeugungsanlagen für mehrere Energiearten nach DIN 4759
  • Prüfung und Bewertungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Bestätigung der techn. Mindestanforderungen (TMA) zur BAFA-Förderung
  • Prüfungen im Rahmen Blauer Engel für Kaminöfen und Partikelabscheider
    • DE UZ-212:2020-01
    • DE UZ-222:2022-01
  • Prüfungen und Bewertungen zur EU-Energieverbrauchskennzeichnung und nach Eco-Design-Anforderungen
    • EU VO 2015/1185
    • EU VO 2015/1186
    • EU VO 2015/1187
    • EU VO 2015/1189
  • Prüfung von Feuerungsanlagen nach neuem Produktstandard EN 16510er Normenserie
    • Prüfung von Feuerungsanlagen an hochwärmegedämmten Wänden
    • Weitere Arbeitsfelder:
      • Gutachten für Zustimmungen im Einzelfall
      • Schadensbegutachtungen
      • Erteilung allgemein bauaufsichtlicher Prüferzeugnisse (adP) & Prüfung zur Erlangung der Bauartzulassung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) (abZ)
      • ÜHP-Verfahren: Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle

    Serviceleistungen

    Über die nachfolgenden Links gelangen Sie zur aktuellen Liste für die Registrierung von Wärmeerzeugern, welche mit brennbarer Biomasse betrieben werden.

    Weitere Themen

    Änderung der Fördervoraussetzungen
    für Biomassefeuerungen

    durch das Programm Bundesförderung
    für effiziente Gebäude

    Feinstaubminderung
    und reduzierte Emissionen
    aus Kaminöfen

    Der Blaue Engel hilft – Der Blaue Engel
    macht es erkennbar 

    Unsere Leistungen
    zur Produktnormenreihe
    EN 16510

    Der neue Standard für
    Einzelraumfeuerstätten

    Erstellung von
    Schulungsmaterial
    zum richtigen Heizen mit Holz

    Wir suchen Sie als Testperson für
    Versuchs- und Schulungstage

    Partikelanzahlmessung

    Emissionsminderungstechniken an Feuerungsanlagen zur Partikelanzahlminderung abhängig von Brennstoff und Feuerungstechnik

    Ihr Kontakt zu uns

    Prüfstellenleiter – Biomassefeuerungen

    Rico Eßbach

    (+49) 3731 – 41 95 316

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