Methanemissionen – Messung & Berichterstattung

Dienstleistungen der DBI-Gruppe im Bereich der EU-Methanverordnung

Wir unterstützen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber bei der Messung, Quantifizierung und Berichterstattung von Methanemissionen nach der EU-Methanverordnung (EU) 2024/1787 – praxisnah, messbasiert und berichtsfähig.

  • Quantifizierende Emissionsmessungen gemäß Art. 12
    auf Source- und Site-Level an Anlagen, GDR(M)A und erdverlegten Leitungen
  • Messungen auf Quellebene
    nach DIN EN 15446 an GDR(M)A sowie per Absaugmethode an erdverlegten Leitungen
  • Messungen auf Standortebene
    mittels Absaugmethode an GDR(M)A
  • Stichprobenplanung und Datenauswertung
    inklusive Zusammenstellung geeigneter Stichproben und Übertragung der Messergebnisse
  • Erstellung und Unterstützung bei Emissionsberichten
    z. B. für GaWaS oder OGMP 2.0 Templates, inklusive generischer quellspezifischer Emissionsfaktoren
  • Workshops, Schulungen und Beratung
    von der Planung bis zur Abgabe des Berichts
Messung GDRMA Absaugmethode
Messung GDRMA Absaugmethode

Anforderungen aus der EU-Methanverordnung und Dienstleistungen der DBI-Gruppe

Die EU-Methanverordnung (EU) 2024/1787 regelt in Artikel 12 die Überwachung und Berichterstattung von Methanemissionen. Für selbst betriebene Betriebseinheiten war bis zum 5. Februar 2026 ein Bericht mit quantifizierten Methanemissionen auf Quellenebene vorzulegen.

Bis zum 5. Februar 2027 ist die Quantifizierung auf Quellenebene um Messungen der Methanemissionen auf Standortebene zu ergänzen. Anschließend ist jährlich bis zum 31. Mai zu berichten. Die Berichte nach Artikel 12 Absatz 3 müssen vor der Einreichung von einer Prüfstelle bewertet werden und einen Prüfungsvermerk enthalten. Für nicht selbst betriebene Betriebseinheiten gelten spätere Fristen.

Die DBI-Gruppe unterstützt Netz- und Anlagenbetreiber bei Messplanung, Quantifizierung, Datenauswertung und der Aufbereitung der Ergebnisse für die Berichterstattung.

Sprechen Sie uns gerne an.

Fit für die EU-Methanverordnung?

Warum Betreiber auf unseren Ansatz setzen:

Die Umsetzung der Verordnung endet nicht mit der Messung – häufig beginnt die eigentliche Herausforderung erst bei der Interpretation und Überführung der Daten in einen konsistenten Bericht. Genau hier liegt unsere Stärke:

Fragen & Antworten

Fragen zur EU-Methanverordnung

Die EU Methanverordnung enthält an vielen Stellen Interpretationsspielraum. Die nachfolgenden Antworten
stellen eine aktuelle Einschätzung von Experten dar, könnten von Behörden anders interpretiert werden.

Stand: 12.11.2024

Fragen zu Artikel 12 (Überwachung und Berichterstattung)

Müssen alle Anlagen / Leitungen eines Betreibers gemessen werden oder reicht eine Stichprobe?

Stichproben sind zulässig und sollten auf den Vorgaben von OGMP 2.0 beruhen.

Gibt es Festlegungen wie die Berichterstattung der Methanemissionen zu erfolgen hat?

Es gibt noch keine Berichtsvorlage, diese wird von der EU Kommission noch entworfen. Es gibt aber bereits gute Standards, die genutzt werden können. Dazu gehören die Richtlinien der OGMP 2.0.

Fragen zu Artikel 14 (Leckerkennung und -reparatur LDAR)

Werden die vorgeschriebenen Überprüfungszeiten des DVGW-Regelwerks durch die Verordnung ausgehebelt?

Ja, eine europäische Verordnung steht über nationalen Regelwerken. Die G465er Reihe wird aktuell auch überarbeitet, um die Vorgaben der EU-Methanverordnung zu berücksichtigen.

Was bedeutet LDAR Typ 1 und Typ 2?

Der Unterschied zwischen Typ 1 und Typ 2 ist (neben der Häufigkeit der Durchführung) die Reparaturschwelle der gefundenen Leckagen und damit implizit die Genauigkeit des angewendeten Detektionsverfahrens.

Typ 1 LDAR ist im Verteilnetz praktisch nicht relevant. Es ist (nach Anhang I der Verordnung) nur für Verdichterstationen/GDR(M)A/Armaturenstationen/Leitungen > 16 bar vorzunehmen und kann durch Typ 2 ersetzt werden.

Fragen zu Artikel 15 (Beschränkungen für das Ausblasen und Abfackeln)

Gibt es Grenzwerte im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit?

In der Verordnung ist die Wirtschaftlichkeit kein Kriterium für die Emissionsvermeidung sondern nur die Umweltauswirkung. Es existieren keine Grenzwerte. Das bedeutet, dass jedes Gramm Methanemission relevant ist. Ausnahmeregelungen gibt es nur für sicherheitstechnisch notwendige Ausblasungen oder wenn Auffangen aus anderen als wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.

Werden Sicherheitsabblaseventile (SBV) zukünftig noch erlaubt sein?

SBV werden weiterhin zulässig sein, weil sie als Sicherheitstechnik relevant sind. SBV werden dennoch schon seit einigen Jahren von Netzbetreibern zurückgebaut, weil sie nicht mehr gebraucht werden und verschleißanfällig sind.

Laut Verordnung darf Erdgas zukünftig nicht mehr abgefackelt oder abgeblasen werden. Was sind die Alternativen?

Erdgas muss, wenn technisch möglich, aufgefangen werden. Je nach Menge gibt es Druckbehälter oder mobile Verdichter, die eingesetzt werden können. Das aufgefangene Erdgas könnte bspw. an der Anlage weiterverwertet werden (durch Zuführung zur Heizgasschiene) oder in andere Leitungsabschnitte umgepumpt werden.

Sonstiges

Was ist die OGMP 2.0?

Die Oil and Gas Methane Partnership (OGMP) 2.0 ist eine freiwillige Initiative der Öl- und Gasindustrie, die das Ziel hat Methanemissionen exakter zu erfassen und zu reduzieren.
www.ogmpartnership.com

Welche Behörden sind für die EU-Methanverordnung zuständig?

Die Zuständigkeiten für die Umsetzung und Überwachung der EU-Methanverordnung sind in Deutschland auf verschiedene Behörden verteilt und können je nach Bundesland und Aufgabenbereich unterschiedlich sein. Betreiber sollten die für ihre Anlagen zuständige Behörde prüfen.

Gibt es Hilfestellungen durch den DVGW für das Thema Methanemissionen?

Ja, der DVGW hat in der Gas-Wasser-Statistik einen Bereich „Methanemissionen“ etabliert, in dem die Berichterstattung mindestens für das erste Jahr möglich ist. Außerdem gibt es das Merkblatt G 424 (M) zur Umsetzung der Methanemissionsverordnung.

Gibt es Strafen bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften?

Artikel 33 der EU-Methanverordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße vorzusehen. Welche Sanktion im konkreten Fall Anwendung findet, richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes sowie der jeweiligen nationalen Umsetzung.

Die Emissionen unterschiedlicher Gase werden als GWP definiert und vergleichbar gemacht. Was ist das eigentlich?

Das Global Warming Potential (GWP) beschreibt die Klimawirkung eines Treibhausgases im Vergleich zu Kohlendioxid (CO₂) über einen definierten Zeitraum. Nach dem sechsten IPCC-Sachstandsbericht weist Methan ein GWP von 29,8 über 100 Jahre und von 82,5 über 20 Jahre auf. Kohlendioxid dient als Referenz mit einem GWP von 1.

Fragen zur Messung von Methanemissionen

Wie viel Zeit benötigt eine Methanemissionsmessung im Feld?

Für die Emissionsmessung an Leckagen an Leitungen im Untergrund benötigt das DBI-Messteam aktuell etwa einen Tag Einsatzzeit. Teilweise müssen gebildete Gasblasen im Untergrund vor der Messung abgesaugt werden. Das allein kann bereits etwa 4 Stunden Zeit in Anspruch nehmen.
Für die Emissionsmessung an Anlagen werden je nach Größe, Standort und Aufbau etwa 2-6 Stunden eingeplant. Dadurch können 1 bis 3 Anlagen pro Arbeitstag gemessen werden.

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1787 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor

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Jenny Sammüller

(+49) 341 – 2457 159

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